Selbstbestimmt bleiben im Alter und bei Krankheit.
Informationen zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
Referentinnen: Theresa Roß, Ariane Rouff , Betreuungsverein Stormarn e.V.
Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst besorgen kann? Wie treffe ich für diesen Fall Vorsorge? Wie stelle ich sicher, dass meine Wünsche befolgt und umgesetzt werden? Viele wissen nicht, dass Familienangehörige nicht automatisch entscheiden dürfen. Ehegatten und Kinder können nur mit ausdrücklicher Vollmacht für den anderen handeln;
oder eben dann, wenn sie als „gesetzliche Betreuer“ vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt wurden. Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins Stormarn e.V. informieren über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Vorsorgedokumente und geben praxisnahe Tipps.
Es handelt sich hier um die Auftaktveranstaltung zum Fachtag am 28.02.2026 mit Vortrag des Betreuungsvereins: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Veranstalter: Peter-Rantzau-Haus